KSH-Bauleistungsversicherung für Wohnungsunternehmen und Hausverwalter
Leistungsübersicht
Die Bauleistungsversicherung ist die Vollkaskoversicherung für Schäden am Bauwerk und der Baustelle während der gesamten Bauzeit. Sie schützt Sie vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Versichert sind im Allgemeinen unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen von Leistungen durch höhere Gewalt wie Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches versichert.
Mitversichert sind die Klauseln:
- 5236 Innere Unruhen
- 5237 Streik oder Aussperrung
- 5256 Agressives Grundwasser
- 5257 Undichtigkeit und Wasserdurchlässigkeit
- 5260 Baustellen im Bereich von Gewässern
- 5290 Nachhaftung (erweiterte Deckung)
- 5858 Bergbaugebiete
- 5859 Gefahr des Aufschwimmens
- 5868 Verzicht auf Rückgriff gegen versicherte Unternehmen oder Subunternehmer
- 5870 Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertig gestellten Teilen von Bauwerken
- 5877 Glasbruchschäden
Besondere Vereinbarungen
Mitversicherung des Altbaurisikos: nach Klausel TK 5155, TK 5180, TK 5181 (falls beantragt)
Bei Mitversicherung von Schäden durch Leitungswasser und Sturm an der Altbausubstanz gemäß Klausel TK 5180 oder TK 5181 wird nur dann Entschädigung geleistet, soweit aus einer anderen Versicherung kein Ersatz erlangt werden kann.
Diebstahl
Bei Verlusten durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl wird Entschädigung geleistet für Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind oder sich in geschlossenen Räumen befinden, deren Türen mit Sicherheitsschloss gesichert und im Bereich des Kellers und Erdgeschosses von außen nicht erreichbar sind, oder in vergleichbar verschlossenen Containern aufbewahrt werden.
Brand, Blitzschlag, Explosion
Mitversichert (subsidiär) sind Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Versicherungsort
Versicherungsort ist die jeweilige Baustelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Transportwege gelten als mitversichert.
Unterversicherung
Sind bei der Anmeldung zur Versicherung die Versicherungssummen entsprechend den bedingungsgemäßen Bestimmungen gebildet worden, so werden die Bestimmungen über die Unterversicherung nicht angewendet.
Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe sind mit 25.000 EUR auf erstes Risiko je Bauvorhaben prämienfrei mitversichert. Das Feuerrisiko für Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe gilt als mitversichert.
Baugrund und Bodenmassen
Versichert gelten der umgebende Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Bauleistung sind, wenn sie als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens verlustig gehen oder so nachteilig verändert werden, dass Kosten zu ihrer Stabilisierung erforderlich werden, um den Kraftschluss zwischen Bauwerk, Baugrund und Bodenmassen wieder herzustellen.
Auf Erstes Risiko gelten diese bis 10.000 EUR versichert.
Schadensuchkosten und zusätzliche Aufräumungskosten
Auf Erstes Risiko gelten Schadensuchkosten und zusätzliche Aufräumungskosten bis zu 10.000 EUR versichert.
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information ausgestellt und überträgt keine Rechte auf den Inhaber. Durch diese Kurzübersicht wird die Deckung, die durch die Police geboten wird, weder ergänzt noch erweitert oder geändert.

