Die „Directors’ and Officers’ Liability Insurance“

D&O-Versicherung: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Manager

Sie besteht aus zwei Deckungselementen: der Rechtsschutz-Funktion und der Haftpflicht-Funktion.

Versichert sind sowohl Ansprüche, die Dritte gegen Manager/Geschäftsführer erheben (Außenverhältnishaftung), als auch solche, die das Unternehmen selbst gegen seine Manager/ Geschäftsführer erhebt (Innenverhältnishaftung).

Die Deckung ist auf Vermögensschäden beschränkt.

Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- (Tod, Körperverletzung, Gesundheitsbeeinträchtigung), noch Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung) sind, noch sich aus solchen herleiten.

D&O-Versicherungsumfang

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass versicherte Personen wegen einer bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit in dieser Eigenschaft begangenen Pflichtverletzung von der Versicherungsnehmerin, mitversicherten Tochterunternehmen im nachfolgenden Sinne oder von Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen zivil- oder öffentlichrechtlicher Natur für einen Vermögensschaden erstmalig schriftlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Automatisch versicherte Personen:
  • Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte, Verwaltungsräte oder sonstige Organe
  • Versicherungsschutz für alle derzeitigen, ausscheidenden und zukünftigen leitenden Angestellten
  • Die versicherten Personen haben zudem die freie Anwaltswahl, soweit der Versicherer dem nicht widerspricht
  • Gutachterkosten vor einer Inanspruchnahme
  • Darüber hinaus gelten auch als mitversichert Schadenersatzansprüche:
    • nach deutschem bzw. jeweils geltendem ausländischen Recht, mit Ausnahme des Rechtes in den USA und Kanada;
    • die auch außerhalb der BR Deutschland geltend gemacht werden;
    • aufgrund der Anstellungsverträge versicherter Personen, soweit diese nicht über den gesetzlichen Umfang hinausgehen.

Zusatzmodule (gegen Zuschlag mitversicherbar)

Erweiterte Vermögensschadenversicherung (aus Personen- und Sachschäden resultierender Eigenschaden des Unternehmens)

Anstellungsvertragliche Streitigkeiten

Einschluss von Organfunktionen bei Tochterunternehmen in Europa

Die vorstehenden Ausführungen stellen einen Auszug aus den Bedingungen dar.

Grundlagen sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen.