Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalter
Leistungsübersicht
Hausverwalter sehen sich mit einer ständig steigenden Zahl von Regelungen,die sie beachten müssen, konfrontiert - und mit zunehmend aufgeklärten Eigentümern. Die Haftungsrisiken nehmen mit der Komplexität der Aufgaben zu und können existenzbedrohend sein.
Die Haftung des Hausverwalters in der Tätigkeit als verwalter von fremden Haus- und Grundbesitz ist im Wohnungseigentümergesetzt geregelt. Gründe für die Haftbarmachung des hausverwalters können sein:
Falsche Berechnung von Mieten, versäumnis der Kündigung des Mieters, Erstellung falscher Abrechnungen, Verjährenlassen von Forderungen, Unsachgemäße Beauftragung Dritter oder Überschreitung von Kompetenzen, Doppelvermietung, Verspätete Mängelrüge
Seien Sie versichert!
Die DOMCURA Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalter sichert Sie gegen die Folgen fahrlässig begangener Sorgfaltspflichtverletzungen ab.
Versicherungsschutz besteht außerdem für:
- das Ausweisen haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a EStG
- die Vermittlung von Mietverträgen und die Entgegennahme von Mietkautionen
- die Tätigkeit als Ersatzzustellungsvertreter oder Vertreter des Ersatzzustellungsvertreters
- die Auferlegung von Prozesskosten nach §49 Abs. 2 WEG
- den Fall einer gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers sowie von Verwaltungsbeiräten
- den Fall der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers als Organ / Vertreter einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Erhaltung, Instandhaltung und Pflege des Verwaltungsobjekts (vereinfachte Bauabnahme, aber auch der Selbstvornahme von Baumaßnahmen ( Sublimit 20.000 EUR)
- Sachverständiger bzw. Gutachter auf dem Gebiet des Grundstücks- und Wohnungswesens und die damit verbundene Erstellung von Verkehrswertgutachten für Immobilien
- Mitversicherung der Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Hypothekenmakler (soweit die jährlichen Courtageeinnahmen 50.000 EUR nicht überschreiten)
Weitere Highlights!
- unbegrenzte Nachhaftung (Verstöße aus der Vertragslaufzeit bleiben auch nach deren Ende versichert)
- Vorsorgedeckung für den Verwaltungsbeirat mit einer Versicherungssumme
- von 50.000 EUR bis zur nächsten Eigentümerversammlung,
- max. 12 Monate
- Keine Anrechnung der vereinnahmten Gebühren oder Honorare auf die
- Schadenersatzleistung / kein Gebührenselbstbehalt
- Übernahme der Nachhaftung eines Vorvertrages
Gegen Zuschlag mitversicherbar:
- AGG Baustein (Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz)
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information und Dokumentation ausgestellt. Durch diese Kurzinformation werden die geschriebenen Bedingungen weder ergänzt noch geändert und ersetzen diese auch nicht.

